Fünf Tipps zum Heizkosten sparen

Um Heizkosten im Winter zu sparen, muss nicht auf wohlige Wärme verzichtet werden. Mit einfachen Mitteln lässt sich die Heizenergie effizient nutzen und auch der Verbrauch kann gesenkt werden, ohne dass man auf eine behagliche Raumtemperatur verzichten muss.

Ein mollig warmes Zuhause macht den Winter gemütlich. Das kommt Mieter und Eigenheimbesitzer angesichts der hohen Energiepreise aber teuer zu stehen - vor allem, wenn die Heizungswärme nicht effizient genutzt wird. Immowelt zeigt fünf Maßnahmen fürs Energieverbrauch senken und Heizkosten sparen:

1. Türen und Fenster abdichten

Bevor es richtig kalt wird, sollten vor allem ältere Fenster und Türen abgedichtet werden. So bleibt die Wärme im Raum und entweicht nicht ungenutzt nach draußen. Selbstklebende Schaumstoffdichtungen sind ebenso im Baumarkt erhältlich wie Silikon, das für die Abdichtung des Übergangs zwischen Fensterbank und Fensterrahmen zu empfehlen ist.

2. Innenrollos und Jalousetten

Steigern lässt sich die Energieeffizienz außerdem durch Innenrollos und Jalousetten. Denn zwischen dem Rollo beziehungsweise der Jalousette und dem Fenster entsteht eine zusätzliche isolierende Luftschicht.

3. Heizung nicht zustellen

Damit sich die Heizwärme im Wohnraum richtig verteilen kann, sollte ausreichend Platz für die Luftzirkulation vorhanden sein. Deshalb weg mit schweren Vorhängen und großen Möbelstücken. Wer die Heizung zubaut oder zustellt, vergeudet die Energie ohne sie richtig zu nutzen.

4. Heizung abdrehen verbraucht unnötig Energie

An der falschen Stelle spart, wer nachts oder in der Zeit, in der er nicht zu Hause ist, die Heizung vollkommen zurückdreht. Denn dadurch können die Wände schnell auskühlen. Um diese wieder zu erwärmen, braucht man in der Regel erheblich mehr Energie als durch das Abdrehen eingespart wird.

5. Heizkosten sparen durch Stoßlüften

Heizkosten sparen kann man auch, wenn man mehrmals am Tag bei weit geöffneten Fenstern kurz durchlüftet. Die feuchte, abgestandene Raumluft braucht nämlich länger zum warm werden als trockene. Für das tägliche Lüften sind gekippte Fenster weniger zu empfehlen, da durch die schmale Öffnung nur ein geringer Luftaustausch erfolgt.

Quelle: Immowelt-Redaktion vom: Donnerstag, 04. November 2010

 

 

Die drei größten Irrtümer zur Energieeinsparverordnung

Damit der Energieverbrauch von Häusern merklich sinkt, müssen sich Eigentümer und Käufer an die Regeln der Energieeinsparverordnung halten. Immowelt.de erläutert die drei hartnäckigsten EnEV-Irrtümer.

von  Katrin Hausmann
 
Soll ein einzelnes Fenster ausgetauscht werden, muss sich ein privater Eigenheimbesitzer in der Regel nicht an die Regelungen der Energieeinsparverordnung halten. Foto: Velux

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Bundesregierung Standards zur Energieeinsparung gesetzt: Käufer und Eigenheimbesitzer sollen dazu beitragen, dass der Energieverbrauch der Häuser in Deutschland merklich sinkt. Doch während viele verunsichert sind, was genau zu tun ist, halten sich einige Irrtümer zur EnEV wacker. Mancher Eigentümer hat Angst vor kostspieligen Nachrüstungen.

1. Energieausweis für jeden Hauseigentümer

Mit der Energieeinsparverordnung ist auch ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes näher erläutert, Pflicht. Doch laut EnEV brauchen nicht alle Immobilieneigentümer einen Energieausweis: Wer das Haus selbst bewohnt, kann auf den Ausweis verzichten. Nur wer vermietet oder das Haus verkaufen möchte, muss über den Energiebedarf des Gebäudes mittels eines Energieausweises aufklären. Von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Wohnhäuser allerdings ausgenommen.

2. Energieeinsparverordnung: Nachtspeicheröfen müssen raus

Lediglich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind dazu verpflichtet, Nachtspeicheröfen gegen effizientere Heizsysteme auszutauschen. Die Übergangsfristen in der Energieeinsparverordnung sind aber großzügig: Alte Geräte, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2019 ersetzt werden. Neuere Geräte müssen nach 30 Jahren raus - dies gilt ab Einbau. Einfamilienhäuser dürfen laut EnEV weiter mit Nachtspeicheröfen beheizt werden. Ob sich das auch langfristig lohnen wird, ist durch hohe Strompreise und die schlechte Effizienz aber fragwürdig.

3. Nachrüsten bei schlechter Energieeffizienz

Energetisch sanieren ist teuer. Private Hauseigentümer müssen aber nur eingeschränkt nachrüsten: Der Einbau neuer Fenster sowie eine nachträgliche Fassaden- und Dachdämmung sind nicht in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Wird ein Bauteil aber ohnehin saniert, so muss dies in einigen Fällen nach den Regelungen der EnEV geschehen. Bei der Sanierung der Fassade muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass diese später die Vorgaben der EnEV erfüllt. Kleinere Reparaturen, die nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche der Fassade betreffen, oder das Streichen unterliegen nicht den Regelungen der Energieeinsparverordnung. Beim Einbau neuer Fenster gilt: Werden weniger als zehn Prozent der Gesamtfensterfläche erneuert, muss nicht nach EnEV-Vorgaben modernisiert werden. Wer beispielsweise nur ein Fenster einbaut, muss aber darauf achten, dass dieses die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Die Energieeffizienz darf nicht schlechter sein als die des alten Fensters.

 1Quelle: Immowelt-Redaktion vom: Freitag, 04. Februar 2011